· Fachbeitrag · Altersversorgung
Pensionskassen in Liquidation ‒ das sind die Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
von Dr. Claudia Veh, KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München
| Seit einiger Zeit stehen mehrere Pensionskassen unter besonderer Beobachtung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), andere befinden sich schon in Liquidation. Erfahren Sie in VVP, ob bzw. was Arbeitgeber und Arbeitnehmer veranlassen sollten, deren Pensionskasse liquidiert wird. |
Pensionskassen unter Druck
Pensionskassen, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder des klassischen Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) geführt werden, befinden sich seit geraumer Zeit in einem sehr anspruchsvollen Marktumfeld. Vor allem die anhaltende Niedrigzinsphase und eine höhere Lebenserwartung setzen die Pensionskassen unter Druck.
Der Kalkulation regulierter Pensionskassen liegt häufig ein höherer Rechnungszins zugrunde als der amtlich festgelegte Höchstrechnungszins gemäß § 2 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV). Deregulierte Pensionskassen hingegen fallen zwar unter die Vorschriften der Deckungsrückstellungsverordnung. Auch sie haben aber in der Vergangenheit die Rahmenbedingungen und Risiken sowie die aktuelle Niedrigzinsphase häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Mehrere Pensionskassen stehen daher unter besonderer Beobachtung der BaFin.
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