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  • 21.01.2025 · Nachricht · Beitragspflicht

    Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Arbeitseinkommen

    | Wer im Zusammenhang mit seiner kommunalpolitischen Tätigkeit Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhält, erzielt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Diese sind im Rahmen der freiwilligen Krankenversicherung zu verbeitragen. Dies hat jedenfalls das LSG NRW entschieden. |