· Fachbeitrag · Fotovoltaikanlagen
Nach dem Auslaufen der Einspeisevergütung: Neue Möglichkeiten für „alte“ Fotovoltaikanlagen
von Diplom-Finanzwirt (FH) Michael Heine, LL.M., Heidenau
| Im Jahr 2001 sind erstmals Fotovoltaikanlagen in größerer Anzahl auf eigengenutzten Wohnimmobilien in Betrieb genommen worden. Für diese „Fotovoltaik-Pioniere“ läuft 2021 der Zeitraum von 20 Jahren ab, bis zu dem die Einspeisevergütung garantiert war. Wie geht es nach dem Wegfall der staatlich garantierten Einnahmen für diese „Altanlagen“ weiter? VVP erläutert nachfolgend, welche einkommensteuerlichen Folgen die vier Optionen haben, die Anlagenbetreibern offen stehen. |
Option 1: Einspeisen mit Direktvermarktung
Wer mit seiner Fotovoltaikanlage weiter Strom produziert und im Wege der Direktvermarktung ins Stromnetz einspeist, erzielt weiterhin Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Absicht, mit der Anlage Gewinn zu erzielen, war bei diesen Altanlagen allein durch die Inbetriebnahme nachgewiesen worden.
Gewinnerzielungsabsicht immer noch gegeben?
Jetzt kann es sein, dass das Finanzamt erneut den Nachweis der Gewinnerzielungsabsicht in Gestalt einer Prognoseberechnung einfordert. Der Gewinn hängt maßgeblich von den Einnahmen ab, die über die Direktvermarktung des Stroms künftig erreicht werden können.
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