· Nachricht · Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Bundesrat bestätigt Umsetzung der Richtlinie zur Kfz-Haftpflicht
| Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung zugestimmt. Mit dem Gesetz wird die europäische Richtlinie über die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht in deutsches Recht umgesetzt. |
Der Bundesrat folgte einem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses, der von der Bundesregierung angerufen wurde, nachdem das Gesetz am 02.02.2024 im Bundesrat keine Mehrheit gefunden hatte. Der Vermittlungsausschuss schlug vor, auf die Versicherungspflicht für zulassungsfreie Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h zu verzichten. Diese ist nun nicht mehr Teil des Gesetzes.