· Nachricht · Sozialversicherungspflicht
„Freier Mitarbeiter“ in Physio-Praxis abhängig beschäftigt
| Sind Physiotherapeuten in die Organisation einer physiotherapeutischen Praxis eingegliedert und tragen sie kein Unternehmerrisiko, sind sie keine „freien Mitarbeiter“, sondern abhängig beschäftigt. Dies hat das LSG Baden-Württemberg entschieden und ein anderslautendes Urteil des SG Mannheim aufgehoben. |
Zu den beiden entscheidenden Punkten „Eingliederung“ und „Unternehmerrisiko“ hat sich das LSG wie folgt positioniert (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.07.2021, Az. L 4 BA 75/20, Abruf-Nr. 224912):
- Eingliederung in die Praxis:
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