· Fachbeitrag · Büroorganisation
Neue Regeln zur Vertragslaufzeit und -beendigung ab 01.03.2022 ‒ Verträge jetzt anpassen!
von Rechtsanwalt Stephan Michaelis, Kanzlei Michaelis, Hamburg
| Das Gesetz für faire Verbraucherverträge tritt stufenweise in Kraft. Zum 01.03.2022 werden vor allem Eingriffe im AGB-Recht vorgenommen. Dies kann auch Versicherungsmaklerverträge sowie Servicevereinbarungen betreffen. VVP bringt Sie auf den Stand. |
Automatische Vertragsverlängerung zum 01.03.2022 eingeschränkt
Mit Wirkung zum 01.03.2022 wird § 309 BGB (sog. Klauselverbote) inhaltlich angepasst. Nach § 309 Nr. 9 BGB werden zahlreiche vertragliche Gestaltungen bei Verträgen mit wiederkehrenden Dienst- oder Werkleistungen mit Verbrauchern künftig unwirksam sein.
- Werden diese Verträge nicht auf unbestimmte Zeit geschlossen, sind nur noch Vertragslaufzeiten von längstens zwei Jahren gestattet.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig