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  • · Fachbeitrag · Maklervertrag

    Abgemahnte Vertragsinhalte beim Maklervertrag: Die Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

    von Rechtsanwalt Stephan Michaelis LL.M., Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte, Hamburg

    | Drei Klauselgestaltungen in Versicherungsmaklerverträgen sind in den Fokus von Verbraucherschutzverbänden gerückt und werden abgemahnt ‒ das Abtretungsverbot, die Erklärungsfiktion und die Rechtsnachfolgeklausel. VVP gibt einen Überblick über die abgemahnten Vertragsinhalte, erläutert an welchen Stellen Sie Ihren Versicherungsmaklervertrag ändern müssen und liefert Musterformulierungen. |

    Abmahngrund 1: Abtretungsverbot im Maklervertrag

    In vielen Maklerverträgen war bzw. ist ein Abtretungsverbot enthalten, das zu Abmahnungen führt.

     

    Mit einem Abtretungsverbot bestimmt der Makler, dass es dem Versicherungsnehmer untersagt ist, die Ansprüche aus dem Maklervertrag an Dritte abzutreten, damit sich der Makler nicht fremden Gläubigern ausgesetzt sieht. Ein solches Verbot ist seit 01.03.2022 durch das sog. Gesetz über faire Verbraucherverträge nach § 308 Nr. 9 BGB im B2C-Bereich gegenüber Verbrauchern unzulässig geworden.