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  • 24.08.2021 · Nachricht · Haftung

    Abschluss bei ausländischem Risikoträger und fehlerhafte Beratung

    | Ein Versicherungsmakler, der nicht angemessen verdeutlicht, dass sich der von ihm vorgelegte Antrag auf Abschluss einer Gebäudeversicherung an einen weithin unbekannten, im Ausland ansässigen und der dortigen Insolvenzsicherung unterstehenden Risikoträger richtet, verletzt seine Beratungspflicht gegenüber dem Versicherungsnehmer (VN). Er kann dem VN bei Zahlungsausfällen im Versicherungsfall schadenersatzpflichtig sein. Das hat das OLG Saarland klargestellt. |