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  • 03.02.2025 · Nachricht · Haftung

    Streit um Abschluss einer Risikolebensversicherung erneut vor OLG Dresden

    | Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten. So hat es jedenfalls das OLG Dresden mit Urteil vom 26.04.2024 (Az. 3 U 79/23, Abruf-Nr. 243797 ) im Streit um eine zu Schadenersatz verpflichtenden Beratungsfehler entschieden. Der BGH hat das Urteil allerdings aufgehoben und die Sache an das OLG zurückverwiesen. Er wirft dem OLG einen Verfahrensfehler vor. |