03.02.2025 · Nachricht · Haftung
Streit um Abschluss einer Risikolebensversicherung erneut vor OLG Dresden
| Ein Versicherungsmakler ist ohne besondere Gründe nicht gehalten, seinem Kunden den Abschluss einer Risikolebensversicherung anzuraten. So hat es jedenfalls das OLG Dresden mit Urteil vom 26.04.2024 (Az. 3 U 79/23, Abruf-Nr. 243797 ) im Streit um eine zu Schadenersatz verpflichtenden Beratungsfehler entschieden. Der BGH hat das Urteil allerdings aufgehoben und die Sache an das OLG zurückverwiesen. Er wirft dem OLG einen Verfahrensfehler vor. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,00 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig