· Fachbeitrag · Haftung/Mehrfachagententätigkeit
Wenn ein Mehrfachagent als Anscheinsmakler auftritt: Haftung als Versicherungsmakler droht
von Rechtsanwalt Tobias Eggebrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com
| Das OLG Dresden hat sich mit der Frage der Haftung eines Mehrfachagenten als Anscheinsmakler beschäftigt und darüber hinaus mit der Frage der Haftung des Versicherers, in dessen Namen der Mehrfachagent tätig war. VVP nimmt das zum Anlass, Sie über das Urteil und dessen Bedeutung für die Praxis zu informieren. |
Umdeckung von BU- in Grundfähigkeitsversicherung
Ein Bäcker hatte eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei der A-Versicherungs-AG. Nach mehreren Beratungsgesprächen mit einem Mehrfachagenten kündigte der Bäcker mit Hilfe des Mehrfachagenten seine Versicherung und schloss unter Vermittlung durch Beschäftigte des Mehrfachagenten eine Grundfähigkeitsversicherung bei einem Versicherer ab.
Später verlangte der Bäcker die Feststellung von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Mehrfachagenten sowie gegenüber dem Versicherer als Gesamtschuldner wegen Beratungspflichtverletzungen.
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