· Fachbeitrag · Insolvenz
Ihr Maklerkunde wird insolvent: Diese Details sollten Sie wissen und beachten!
| Immer wieder einmal passiert es: Einer Ihrer Kunden wird insolvent. Was dann geschieht, regelt die Insolvenzordnung (InsO) ‒ und nimmt dabei auch Sie als Versicherungsmakler in die Pflicht. Erfahren Sie, was Sie in diesem Fall tun oder beachten müssen. |
Mit Insolvenz erlöschen Maklerauftrag und -vollmacht
Ist Ihr Kunde insolvent, erlischt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
- sowohl ein „klassischer“ unentgeltlicher Maklerauftrag (unentgeltliches Auftragsverhältnis nach § 115 InsO)
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