· Fachbeitrag · Kündigung
Falsches Datum im Kündigungsschreiben an Versicherer ‒ Was wird aus der Kündigung?
| Was gilt, wenn ein Makler sich bei einer Kündigung verschreibt und die gekündigte Versicherung dadurch ein falsches Ablaufdatum trägt? Ist die Kündigung damit unwirksam? Darf der Versicherer eine solche Kündigung zurückweisen? Zu diesem Thema hat VVP eine Leseranfrage erreicht. |
FRAGE: Eine Wohngebäudeversicherung läuft zum 14.04.2021 ab und wurde von uns am 09.12.2020 fristgerecht gekündigt, allerdings versehentlich mit Ablaufdatum 14.04.2020 (Schreibfehler). Der Versicherer weist die Kündigung wegen falscher Angabe des Kündigungsdatums zurück. Zu Recht?
Antwort: Allein Ihr Schreibfehler macht die Kündigung nicht unwirksam. Es kommt auf den Inhalt Ihres kompletten Kündigungsschreibens an, und wie der Versicherer darauf reagiert hat.
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