· Fachbeitrag · Maklerrecht/Maklerstatus
Welche Auswirkung hat die Bezeichnung Handels- oder Versicherungsmakler in Dokumenten?
| In manchen Vertragsdokumenten und Formularen, etwa in Courtage-zusagen oder Vermittlerfragebögen, wird anstelle des Begriffs „Versicherungsmakler“ der Begriff „Handelsmakler“ aufgeführt. Hat diese unterschiedliche Begrifflichkeit für die Betroffenen irgendeine rechtliche Relevanz? Zu dieser Frage hat VVP die Frage eines Maklers erreicht. |
Frage: Immer wieder werde ich mit dem Begriff des Handelsmaklers gemäß § 93 HGB konfrontiert, wenn ich mit Versicherungsgesellschaften neue Geschäftsverbindungen aufnehme. Es finden sich in manchen Courtagezusagen bzw. -vereinbarungen diesbezügliche Formulierungen, aber auch in manchen Fragebögen zur Selbstauskunft. So enthielt z. B. ein Fragebogen eines Versicherers unterhalb der Überschrift „Zusatzinformationen Vermittler-Art/Rechtsform“ u. a. die alternative Ankreuzmöglichkeit:
❒ Versicherungsmakler nach § 93 HGB
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