· Fachbeitrag · Maklerrecht/Wettbewerbsrecht/Kartellrecht
Versicherer verweigert Auskunft über Prämienhöhe aus kartellrechtlichen Gründen ‒ zu Recht?
| Versicherer verweigern Versicherungsmaklern gegenüber oft bestimmte Auskünfte zu Versicherungsverträgen ihrer Versicherungsnehmer, etwa über die Prämienhöhe. Zur Begründung führen sie an, dass sie diese Auskünfte aus kartellrechtlichen Gründen nicht geben dürften. Dazu hat VVP folgende Frage eines Maklers erreicht. |
Frage: Einer meiner Kunden hat mich gebeten, einen Gebäudeversicherungsvertrag zu prüfen. Anstatt mir die alten Versicherungsunterlagen geben zu lassen, habe ich von ihm eine Vollmacht erhalten und diese an den X-Versicherer gesendet. Nachdem die Bearbeitung lange gedauert hat, fragte ich telefonisch die relevanten Daten wie Versicherungssumme, Vorschäden, bisheriger Beitrag ab. Bei der Frage nach dem bisherigen Beitrag hat man mir gesagt, man dürfe mir diesen nicht mitteilen, weil dies kartellrechtlich als Preisabsprache gelte. Beruft sich der Versicherer hier zu Recht auf das Kartellrecht?
Antwort: Die Frage nach der Prämie ist in der Tat kartellrechtlich bedenklich. An die Informationen können Sie aber trotzdem kommen.
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