· Fachbeitrag · Versicherungsrecht/Maklerrecht
Versicherer verweigert Makler Abschriften/Ersatzurkunde ‒ was tun?
| Immer wieder verweigern Versicherer Maklern Abschriften und Ersatzurkunden zum Versicherungsvertrag. Das zeigt folgende Anfrage an VVP. |
Müssen Versicherer Vertragskopien zur Verfügung stellen?
Frage: Ich habe von einem Kunden eine Maklervollmacht erhalten. Daraufhin habe ich bei den Versicherern (Fremdverträge) alle Unterlagen wie Vertragskopien angefordert. Darf der Versicherer die Unterlagen verweigern?
Antwort: Nein. Versicherer müssen dem Makler Ersatzurkunden und Abschriften zur Verfügung stellen. Allerdings kann das etwas kosten. Das ergibt sich aus der Zusammenschau folgender Regeln: Der Versicherungsnehmer (VN) kann jederzeit eine Ersatzurkunde des Versicherungsscheins sowie Abschriften der Erklärungen fordern, die er „mit Bezug auf den Vertrag“ abgegeben hat (§ 3 Abs. 3 und 4 VVG ). Der VN kann auch einen Versicherungsmakler bevollmächtigen, die Unterlagen anzufordern. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze des BGB über die Bevollmächtigung ( §§ 164 ff. BGB ).
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