· Fachbeitrag · Maklervertrag
Kündigung der Versicherungsverträge durch Kunden ‒ was wird aus dem Maklervertrag?
| Rund um den Maklervertrag stellen sich in der Praxis immer wieder Fragen. Ein Leser will aktuell wissen, was aus dem Maklervertrag wird, wenn der Kunde seine Versicherungsverträge kündigt, und was gilt, wenn der Kunde anschließend wieder zum Makler zurückkehrt. VVP liefert die Antworten. |
Schicksal des Maklervertrags nach Kündigung der Versicherungsverträge
Frage: Ein Kunde kündigt von sich aus einen, mehrere oder alle Versicherungsverträge dem Versicherer gegenüber. Verfällt dann der mit mir abgeschlossene Maklervertrag automatisch oder muss ich ihn kündigen?
Antwort: Kündigt Ihr Kunde auf eigene Veranlassung oder auf Veranlassung eines anderen Vermittlers seine Versicherungsverträge dem Versicherer gegenüber, bleibt Ihr Maklervertrag und die erteilte Maklervollmacht bestehen. Das gilt, solange der Maklervertrag nicht gekündigt bzw. die Maklervollmacht nicht widerrufen wurde. Solange sind Sie auch Sachwalter des Kunden. Hintergrund ist: Mit der Kündigung der Versicherungsverträge beim Versicherer wird nur das Rechtsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer beendet, nicht aber das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem Kunden.
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