· Fachbeitrag · Maklervollmacht
Die sechs wichtigsten Punkte zur Kündigung von Versicherungsverträgen mit Maklervollmacht
| Kündigen Sie als Versicherungsmakler einen Versicherungsvertrag im Namen des Kunden, kommt es immer wieder zu Problemen mit dem Versicherer. Stein des Anstoßes ist die Maklervollmacht. VVP erläutert Ihnen die sechs wichtigsten Punkte zur Kündigung mit Maklervollmacht. |
1. Wie muss die Vollmacht aussehen?
Es ist zwar üblich, dass Versicherer bei Kündigungen die Kopie der Maklervollmacht oder eine digitale Vollmacht akzeptieren. Rein rechtlich müssen sie das aber nicht: Versicherer dürfen die Original-Vollmacht verlangen. Das ergibt sich aus § 174 S. 1 BGB.
Wichtig | Legen Sie nur eine Vollmachtskopie, eine beglaubigte Abschrift oder Faxkopie vor, darf der Versicherer die Kündigung ablehnen. Das Gleiche gilt, wenn Sie ihm anbieten, die Originalvollmacht in Ihren Räumen einzusehen.
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