· Fachbeitrag · Maklervollmacht/Maklervertrag
Wann darf ein Versicherer die Zusammenarbeit mit einem Versicherungsmakler ablehnen?
| Immer wieder kommt es vor, dass der Versicherer die Zusammenarbeit mit dem Versicherungsmakler bzw. dem Maklerunternehmen ablehnt. In diesem Zusammenhang erreicht VVP die Frage eines Maklers. |
Frage: Ich habe im Auftrag eines Kunden auf Basis eines Maklervertrags sowie einer vollumfänglichen Maklervollmacht einen Versicherungsvertrag bei einem Versicherer gekündigt. Dieser akzeptiert die Kündigung jedoch nicht und verweigert jede Zusammenarbeit mit meinem Maklerunternehmen. Eine Begründung hierfür liefert er nicht. Ist das rechtens? Darf der Versicherer das so ohne Weiteres?
Antwort: In einigen wenigen Fällen darf der Versicherer die Zusammenarbeit mit einem Makler generell ablehnen. So kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Korrespondenzpflicht für den Versicherer unzumutbar sein. In anderen Fällen darf er sie zumindest einzelfallbezogen ablehnen, z. B. eine Kündigung als unwirksam zurückweisen. Grundsätzlich aber muss ein Versicherer den Wunsch des Kunden respektieren und den von ihm bevollmächtigten Versicherungsmakler zumindest als Korrespondenzmakler akzeptieren.
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