· Fachbeitrag · Vermittlerrecht
Versicherer-Vermittler-Verhältnis: Der Grundsatz „nichts geht ohne Rechtsgrundlage“ gilt immer
| Wer kennt das nicht? Der Versicherer teilt mündlich oder schriftlich eine Rechtsansicht mit, ohne diese näher zu begründen oder mit einer Rechtsgrundlage zu untermauern. Meist geht das für den Versicherer auch gut. Denn die wenigsten Vermittler bohren nach oder bitten darum, dass der Versicherer die Rechtsgrundlage nennt. Ändern Sie das. Fordern Sie den Versicherer auf, Ihnen die Rechtsgrundlage mitzuteilen. Nur so können Sie prüfen, ob seine Ansicht zutrifft. |
Rechtsgrundlage ist Basis jedes Geschäfts
Jedes für Sie bzw. Ihren Kunden nachteilige, rechtsrelevante Handeln bzw. jede rechtserhebliche Äußerung des Versicherers bedarf einer Rechtsgrundlage. Alles andere wäre reine Willkür und hätte vor Gericht keinen Bestand.
Der Versicherer muss seine Rechtsansicht daher stets auf eine Grundlage stützen können, die sich aus dem Versicherungsvertrag, den Versicherungsbedingungen oder dem Gesetz ergibt. Auch einschlägige Rechtsprechung reicht zur Begründung aus.
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