· Fachbeitrag · Versicherungsrecht/Maklerrecht
Insolvenz eines Versicherers: Was das für Versicherungsmakler und ihre Kunden bedeutet
| Auch wenn es selten vorkommt, dass ein Versicherungsunternehmen seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen kann, gibt es immer wieder solche Fälle. Daraus ergeben sich für Versicherungsmakler und ihre Kunden, den betroffenen Versicherungsnehmern (VN), verschiedene rechtliche und praktische Konsequenzen. Entscheidend ist insbesondere, welche Versicherungssparten betroffen sind und in welchem Stadium das Versicherungsverhältnis bei einer Insolvenz gewesen ist, z. B. mit Blick auf die Entstehung eines Versicherungsfalls. Hier sind die wichtigsten Punkte. |
VAG regelt Sicherungsmaßnahmen
Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) regelt, was passiert, wenn ein Versicherer insolvent wird (§§ 311 ff. VAG). Sobald ein Versicherer zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss der Vorstand dies der Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), anzeigen. Nur die BaFin ist berechtigt, einen Insolvenzantrag für den Versicherer zu stellen.
Während eines Insolvenzverfahrens muss das zuständige Insolvenzgericht einen speziellen Pfleger (z. B. eine Behörde oder einen Insolvenzverwalter) bestellen, der die Interessen der Versicherten wahrt. Dabei haben deren Forderungen (z. B. Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente) Vorrang vor anderen Gläubigern (z. B. Kreditgeber des Versicherers).
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