· Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
OLG Frankfurt a. M. hält Werbung für Versicherung mit Amazon-Gutschein für wettbewerbswidrig
von Rechtsanwalt Dr. Martin Bahr, Hamburg
| Die Bewerbung eines Versicherungsvertrags mit einem Amazon-Gutschein ist wettbewerbswidrig, wenn dabei die Grenze des § 48b VAG überschritten wird. Dies hat das OLG Frankfurt a. M. entschieden. |
Versicherer wirbt mit 50-Euro-Amazon-Gutschein
Ein Versicherungsunternehmen bot für den Abschluss einer Risikolebensversicherung einen Amazon-Gutschein im Wert von 50 Euro an. Ein Versicherungsvermittler bewertete dies als wettbewerbswidrig, weil damit die 15-Euro-Grenze des § 48b VAG überschritten werde.
OLG Frankfurt a. M. bejaht Wettbewerbsverletzung
Das OLG folgt der Ansicht des Vertreters und verurteilte den Versicherer zur Unterlassung (OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.05.2021, Az. 6 U 81/20, Abruf-Nr. 224428).
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