19.07.2024 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
OLG Nürnberg: Ein Werbeanruf nach Widerruf einer Einwilligung zur Kontaktaufnahme ist wettbewerbswidrig
| Wettbewerbswidrig handelt der Mitarbeiter eines Vermittlerbetriebs, der eine ehemalige Kundin anruft, um einen Termin zu vereinbaren, obwohl die Kundin ihre Werbeeinwilligung bereits widerrufen hat und nun von einem Versicherungsmakler betreut wird. Dies hat das OLG Nürnberg auf Betreiben des Versicherungsmaklers im Fall eines Strukturvertriebs klargestellt und die einstweilige Verfügung gegen den Strukturvertrieb bestätigt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig