· Fachbeitrag · Ausgleichsanspruch
Die wichtigsten Regeln im Umgang mit dem Ausgleichsanspruch ‒ Teil 1
von Rechtsanwalt Mathias Effenberger, Anwaltskanzlei Küstner, v. Manteuffel Partnerschaft mbB, Göttingen
| Der Ausgleichsanspruch stellt für viele Versicherungsvertreter die wichtigste wirtschaftliche Absicherung oder gar die zentrale Altersversorgung dar. In der Rechtsprechung ist und bleibt der Ausgleichsanspruch daher seit Jahrzehnten ein Dauerbrenner. VVP erläutert Ihnen in dieser und den vier folgenden Ausgaben die wichtigsten Regeln im Umgang mit dem Ausgleichsanspruch. Nachfolgend erfahren Sie, wer ausgleichsberechtigt ist und welche Fristen bzw. Ausschlussgründe gelten. |
Der anspruchsberechtigte Personenkreis
Versicherungs- und Bausparkassenvertreter im Sinne der §§ 84 ff., 92 HGB können dem Grunde nach ausgleichsberechtigt sein. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um Einfirmen-/Ausschließlichkeitsvertreter oder Mehrfachagenten handelt. Auch sogenannte unechte Hauptvertreter im mehrstufigen Vertrieb haben Anspruch auf Ausgleich (BGH, Urteil vom 23.11.2011, Az. VIII ZR 203/10, Abruf-Nr. 120027).
Wichtig | Keinen Anspruch auf Ausgleich haben
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