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  • · Fachbeitrag · Buchauszug

    OLG München präzisiert Umfang des Buchaus- zuganspruchs eines Versicherungsvertreters

    von Rechtsanwalt Bernhard Schleicher, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, München, www.heinicke-eggebrecht.com

    | Das OLG München hat einige Klarstellungen zum Umfang des Anspruchs des Versicherungsvertreters auf Buchauszug nach § 87c HGB getroffen. Da über die einzelnen Auskunftsansprüche wiederholt gestritten wird, ist die Entscheidung sehr zu begrüßen und stärkt die Rechte des Vertreters. |

     

    OLG nennt zusätzliche Auskunftspunkte bei Personenversicherungen

    Neben der Bestätigung der bisher zugesprochenen Auskunftspunkte hat das OLG auch zusätzliche Auskünfte des Vertreters im Bereich der Personenversicherungen wie Lebens- Kranken- Pflege- Unfallversicherungen zugesprochen. Es hat auch begründet, warum diese für die Provisionsansprüche des Vertreters relevant sind (OLG München, Urteil vom 24.10.2024, Az. 23 U 3874/22, Abruf-Nr. 246269):

     

    • Geburtsdatum/Eintrittsalter des Versicherungsnehmers