· Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung
Betriebsschließungsversicherung in der Corona-Pandemie: Ein Rechtsprechungsupdate
von Rechtsanwalt René Simonides, Dipl.-Jur. (Univ.), Fachanwalt für Verkehrsrecht, Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB, München
| Sind coronabedingte Betriebsschließungen von den Betriebsschließungsversicherungen erfasst? Die Rechtsprechung dazu ist uneinheitlich. VVP hat Ihnen bereits in der Ausgabe 5/2021 einen Überblick der bis dahin vorwiegenden ‒ landgerichtlichen ‒ Rechtsprechung gegeben. Das Rechtsprechungskarussell hat sich mittlerweile weitergedreht. Insbesondere haben die OLG viele der damals vorgestellten Entscheidungen überprüft. VVP gibt Ihnen nachfolgend ein Rechtsprechungsupdate. |
Behördliche Betriebsschließung und Versicherungsschutz
Nach Ansicht der Versicherer soll nur die vollständige Betriebsschließung versichert sein. Folglich greife sie bei einem erlaubten Teilbetrieb wie Straßenverkauf oder Beherbergung von Geschäftsreisenden nicht. Diese Ansicht lehnt die obergerichtliche Rechtsprechung überwiegend ab. Sie sieht zumindest eine faktische Betriebsschließung vom Versicherungsschutz umfasst:
- OLG Dresden: Die Betriebsschließungsversicherung ist nicht nur auf intrinische Gefahren beschränkt, sondern verspricht auch Schutz vor einer Pandemie und den damit einhergehenden großflächigen Gastronomieschließungen (OLG Dresden, Urteil vom 08.06.2021, Az. 4 U 61/21, Abruf-Nr. 222981).
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