· Fachbeitrag · Betriebsschließungsversicherung
ZBSV 08: Kein Anspruch auf Versicherungsleistung für Betriebsschließung in Covid-19-Pandemie
| Einem Versicherungsnehmer (VN) stehen keine Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung wegen einer im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie erfolgten Schließung der von ihm betriebenen Gaststätte zu. Das hat der BGH entschieden. Konkret ging es um einen Fall, dem die „Zusatzbedingungen für die Versicherung von Betrieben gegen Schäden aufgrund behördlicher Anordnung nach dem Infektionsschutzgesetz (Betriebsschließung) ‒ 2008 (ZBSV 08)“ zugrunde lagen. |
Nach Ansicht des BGH ist eine Betriebsschließung zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit Covid-19 oder des Krankheitserregers SARS-CoV-2 nicht vom Versicherungsschutz der ZBSV 08 umfasst (BGH, Urteil vom 26.01.2022, Az. IV ZR 144/21, Abruf-Nr. 227133).
- U. a. ließen die Passage „2. Meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger“ und die anschließenden Formulierung „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Zusatzbedingungen sind …“ erkennen, dass insoweit eine eigenständige Definition in den Bedingungen erfolge. Die anschließende umfangreiche Aufzählung von Krankheiten und Krankheitserregern sei als abschließend zu erachten.
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