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  • 13.03.2024 · Fachbeitrag · Haftung

    Beratungspflicht verletzt: Gebäudeversicherer muss Leitungswasserschaden ersetzen

    | Wendet sich der Erwerber noch vor Eigentumserwerb an den Versicherer mit dem Anliegen, die Gebäudeversicherung des Veräußerers vorzeitig zu übernehmen und ab sofort für die Beitragszahlung aufzukommen, ist der Versicherer ihm zur Beratung verpflichtet. Gleiches gilt für den so kontaktierten Versicherungsvertreter. Das hat das OLG Karlsruhe klargestellt. |