· Fachbeitrag · Kfz-Versicherung
BGH: Übertragung der Grundsätze zum Werkstattrisiko auf Sachverständigenrisiko
| Paukenschlag! Der VI. Senat des BGH hält an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Erstattung der Sachverständigenkosten nicht mehr fest. Er hat die mit Urteilen vom 16.01.2024 fortentwickelten Grundsätze zum Werkstattrisiko auf überhöhte Kostenansätze eines Sachverständigen übertragen, den der Geschädigte mit der Begutachtung seines Fahrzeugs zur Ermittlung des unfallbedingten Schadens beauftragt hat. VVP macht Sie mit den Konsequenzen der Urteile vertraut. |
Der Geschädigte ist selbst der Anspruchsteller
Ist der Geschädigte selbst der Anspruchsteller, hat sich vieles vereinfacht. Außer bei einer laienerkennbar schreiend überhöhten Gutachtenrechnung ist der Geschädigte nun geschützt. Er durfte darauf vertrauen, dass der Schadengutachter schon korrekt abrechnet. Will der Geschädigte diese geschützte Position in der Schadenregulierung umsetzen, muss er aber
- die Zahlung des Gutachtenkosten-Erstattungsbetrags an den Schadengutachter verlangen;
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