· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Impfprämien und Impf-Benefits ‒ das gilt für die Lohnabrechnung
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Corona-Pandemie beschäftigt die Arbeitswelt weiter. Viele Vermittlerbetriebe möchten, dass sich möglichst alle Beschäftigten impfen lassen. Um die Impfquote zu erhöhen, werden teilweise hohe Geld- und Sachprämien sowie andere Vorteile für die Beschäftigten ausgelobt. VVP klärt, wie solche Sonderleistungen in der Lohnabrechnung zu behandeln sind. |
Interesse der Arbeitgeber an Impfung der Mitarbeiter hoch
Als Arbeitgeber haben Sie regelmäßig ein hohes Interesse daran, dass sich ihre Mitarbeiter impfen lassen. Einerseits wird dadurch der Mitarbeiter selbst geschützt, andererseits wirkt sich der Impfschutz auch auf die anderen Mitarbeiter positiv aus. Größere Arbeitsausfälle im Vermittlerbetrieb infolge einer Corona-Infektion lassen sich abwenden und die daraus resultierenden wirtschaftlichen Schäden verringern.
Die Praxis zeigt jedoch, dass sich nicht alle Mitarbeiter freiwillig impfen lassen möchten. Da es keine gesetzliche Impfpflicht gibt, kann auch Sie als Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht zur Impfung verpflichten. Sie können aber Anreize schaffen und geimpften Mitarbeitern besondere Vorteile wie
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