· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Update 2025: Diese Spielregeln gelten für steuer- und sv-freie Kindergartenzuschüsse
von Steuerberater Daniel Denker, Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Oldenburg, www.steuerkanzlei-ol.de und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Kindergartenzuschüsse sind eine beliebte Möglichkeit, Mitarbeiter im Betrieb zu unterstützen und gleichzeitig die Nettolohnoptimierung zu fördern. Nach § 3 Nr. 33 EStG können solche Zuschüsse lohnsteuerfrei und gemäß § 1 Abs. 1 SvEV auch sozialversicherungsfrei gewährt werden. VVP erläutert, worauf es ankommt, zeigt, was Sie als Vermittlerbetrieb dazu wissen müssen, und liefert ein Update 2025. |
Wann Kindergartenzuschüsse steuerfrei sind
Nach § 3 Nr. 33 EStG sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen steuerfrei. Um die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen zu können, müssen die nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllt sein.
Welche Aufwendungen steuerbegünstigt sind
Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf Aufwendungen zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern des Mitarbeiters in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen einschl. der Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
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