13.10.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Kindergartenzuschuss: Was gilt bei Rückzahlung von Beiträgen?
| In der Corona-Pandemie waren viele Kindertagesstätten geschlossen oder es gab nur Notbetreuungen. Einige Landesregierungen und Kommunale Spitzenverbände haben sich daraufhin auf eine Aussetzung oder gar Rückerstattung von Kita-Beiträgen verständigt. Doch was bedeutet eine solche Aussetzung oder Rückzahlung für die Steuerfreiheit der Arbeitgeberzuschüsse nach § 3 Nr. 33 EStG, wenn der Arbeitgeber seinerseits keine Leistungen zurückgefordert bzw. Zuschüsse weitergezahlt hat? |
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