· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Smartphone-Nutzung im Vermittlerbetrieb: Das sind die (lohn-)steuerlichen Spielregeln
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Viele Mitarbeiter nutzen private Smartphones für berufliche Zwecke. In der Praxis stellt sich in Vermittlerbetrieben oft die Frage, welche Kosten man dem Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei erstatten bzw. welche Kosten dieser als Werbungskosten geltend machen kann. VVP geht den Fragen auf den Grund, liefert praxistaugliche Antworten und erläutert die steueroptimale Gestaltung durch Überlassung eines betrieblichen Smartphones. |
Beim Mitarbeiter: Der Werbungskostenabzug
Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Nutzt ein Mitarbeiter ein privates Smartphone für berufliche Zwecke, sind die darauf entfallenden Kosten in der Steuererklärung des Mitarbeiters als Werbungskosten abzugsfähig (Anlage N, Zeile 46). Eine berufliche Nutzung kann sich etwa durch Telefonate
- mit Versicherungsnehmern,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig