· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Überstunden per Inflationsausgleichsprämie abgelten: Das müssen Arbeitgeber wissen
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Dürfen Überstunden durch die steuer- und beitragsfreie Inflationsausgleichsprämie abgegolten werden? VVP erläutert die Spielregeln. |
Inflationsausgleichsprämie setzt Zusätzlichkeit voraus
Die in § 3 Nr. 11c EStG verankerte Inflationsausgleichsprämie ist nur dann bis zu einem Höchstbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird (§ 8 Abs. 4 EStG). Dieses Zusätzlichkeitskriterium ist je nach Form der Überstundenegelung in der Praxis erfüllt oder nicht erfüllt.
Kein Vergütungsanspruch ‒ Abgeltung durch Prämie möglich
Erhält der Mitarbeiter einen Freizeitausgleich oder sind die Überstunden mit dem Gehalt des Mitarbeiters abgegolten, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf Vergütung seiner geleisteten Überstunden.
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