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  • 25.10.2021 · Nachricht · Basis-Rente

    Versehentliche Rentenzahlung vor Beginn der Altersgrenze

    | Eine Rente aus der Basisversorgung ist auch bei versehentlicher Rentenzahlung vor Beginn der maßgebenden Altersgrenze nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG steuerpflichtig. Das hat der BFH entschieden und damit die Beschwerde des Steuerzahlers wegen Nichtzulassung der Revision gegen ein Urteil des FG Münster zurückgewiesen. |