06.10.2020 · Nachricht · Bausparen
Streit um Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparguthaben
| Zinsen aus einem Bausparvertrag sind zugeflossen, wenn sie dem Bausparguthaben zugeschlagen worden sind. Nicht zugeschlagen sind Bonuszinsen, die über die Laufzeit des Bausparvertrags auf einem separaten zu Informationszwecken geführten Bonuskonto angesammelt und erst bei Auszahlung des Guthabens auf das Bausparkonto umgebucht werden. So sieht es das FG Niedersachsen. Letztlich entscheiden muss aber der BFH. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VVP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig