· Fachbeitrag · Betriebsaufgabe
Betriebsaufgabe mit Ausgleichsanspruch: So berechnen sich Einkommen- und Gewerbesteuer
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| In VVP 5/2022 wurden Sie mit den steuerlichen Spielregeln für die Betriebsaufgabe bei einem Versicherungsvertreter mit Ausgleichsanspruch vertraut gemacht. Der folgende Beitrag dekliniert die steuerlichen Spielregeln einer Betriebsaufgabe anhand eines Praxisfalls. |
Praxisfall zur Betriebsaufgabe mit Ausgleichsanspruch
Die konfessionslose Versicherungsvermittlerin V ist 60 Jahre alt und verheiratet. Sie betreibt seit einigen Jahren als Einzelunternehmerin eine Versicherungsagentur in Hannover (Gewerbesteuerhebesatz von 480). Über weitere Einkunftsquellen verfügen die Ehegatten im Jahr 2021 nicht. Bei ihnen sind unstrittig Sonderausgaben (Versicherungsbeiträge etc.) in Höhe von 5.000 Euro zu berücksichtigen.
V hat sich im Jahr 2021 aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen zurückgezogen. Sie hat ihr Büro mit allen Wirtschaftsgütern zum 01.10.2021 an einen anderen Unternehmer zum Kaufpreis von 300.000 Euro veräußert. An den Erwerber gingen dabei das Büro in einer Eigentumswohnung (Buchwert 90.000 Euro), das dazugehörige Grundstück (Buchwert 60.000 Euro) und die Büroausstattung (Buchwert 20.000 Euro) über. Lediglich die zum 01.10.2021 bestehenden Forderungen gegen Kunden bzw. den Versicherer von 35.000 Euro, die noch offenen Rechnungen von 5.000 Euro und den im Betriebsvermögen befindlichen Pkw (Buchwert 20.000 Euro, aktueller Wert 50.000 Euro) behielt sie zurück. Zudem musste sie im Zusammenhang mit dem Verkauf an einen Rechtsanwalt eine Beratungsgebühr von 1.000 Euro zahlen.
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