· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Eigenbelege als Notfalllösung für fehlende Nachweise: So retten Sie den Betriebsausgabenabzug
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Betriebsausgaben mindern den Gewinn und damit auch die effektive Steuerbelastung ‒ allerdings erfordern sie einen Nachweis. Fehlt dieser, kann als Rettungsanker zu einem Eigenbeleg gegriffen werden. Doch was ist dabei im Vermittlerbetrieb zu beachten? Und was gilt für den Vorsteuerabzug? VVP zeigt, wie Sie mit Eigenbelegen richtig umgehen. |
Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg
Für die Buchführung gilt ein unumstößlicher Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Zudem sind die Betriebsausgaben durch Belege nachzuweisen. Das geschieht in Ihrem Vermittlerbetrieb klassischerweise durch eine Rechnung oder einen Kassenbon. Doch es kann passieren, dass Sie eine Ausgabe getätigt haben und Ihnen dafür der erforderliche Beleg fehlt, z. B. weil
- Sie oder Ihr Mitarbeiter vergessen haben, einen Beleg mitzunehmen,
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