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  • 01.08.2022 · Nachricht · Betriebsausgaben

    Kfz-Leasing-Sonderzahlung und anschließende Betriebsaufgabe

    | Eine Kfz-Leasing-Sonderzahlung ist bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Zahlung als Betriebsausgabe abziehbar, wenn der Leasingvertrag nicht über mehr als fünf Jahre geht und das Fahrzeug betrieblich genutzt wird. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen im Folgejahr beendet wird und ein anderes Unternehmen den Leasingvertrag unentgeltlich übernimmt. Dies has das FG Münster entschieden und eine rückwirkendeKorrektur des Betriebsausgabenabzugs verneint. |