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  • 26.07.2024 · Fachbeitrag · Leasing

    BFH macht „Dezembermodell“ den Garaus: Sonderzahlung ist über Vertragslaufzeit zu verteilen

    | Die Leasingsonderzahlung kann nicht im Jahr des Abflusses in voller Höhe geltend gemacht werden, sondern muss linear über die Laufzeit des Leasingvertrags verteilt werden. Das hat der BFH entschieden – und damit dem letzten Steuersparmodell in Sachen Kfz-Leasing die Grundlage entzogen. VVP nennt die Details zur BFH-Entscheidung. |