· Fachbeitrag · Betriebsausgaben
Steuersparmodell (Elektro-)fahrrad ‒ So profitieren auch Sie als Versicherungsvermittler
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| E-Bikes und Pedelecs sind gefragt. Viele Vermittlerbetriebe sind bereits dazu übergangen, Mitarbeitern kostenlose oder vergünstigte (Elektro-)fahrräder zur Nutzung zu überlassen. Seltener im Blick ist, dass Sie sich als Unternehmer auch selbst ein (Elektro-)fahrrad zur Verfügung stellen und die Kosten von der Steuer absetzen können. VVP erläutert die Spielregeln und zeigt anhand eines Praxisfalls, wie lukrativ dies sein kann. |
Begünstigte E-Bikes und Pedelecs
Das vorgestellte Steuersparmodell gilt für „gewöhnliche“ Fahrräder sowie für E-Bikes und Pedelecs, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug, sondern als Fahrrad einzuordnen sind. Damit ist eine Anwendung des Steuersparmodells auf Elektrofahrräder ausgeschlossen, die als Kraftfahrzeug gelten, weil sie folgende Leistungsmerkmale überschreiten:
- E-Bike: Ein E-Bike fährt auf Knopfdruck auch ohne Pedalunterstützung. Ist bereits ab sechs km/h als Kfz zulassungspflichtig (§ 1 Abs. 3 StVG).
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