03.01.2023 · Fachbeitrag · Bilanz
Rechnungsabgrenzungsposten: Ab dem Jahr 2022 wird alles wesentlich einfacher
| Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) befinden sich bisher in nahezu jeder Bilanz. Doch das wird sich ab dem Jahresabschluss zum 31.12.2022 erheblich ändern. Denn aufgrund einer Änderung im JStG 2022 kann auf die Bildung von RAP in vielen Fällen komplett verzichtet werden (Wahlrecht). Konkret bedeutet das, dass insbesondere gebildete aktive RAP zum 31.12.2022 aufgelöst werden können. Die Folge: Der Gewinn des Jahres 2022 reduziert sich teilweise erheblich. VVP erklärt die Details. |
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