· Fachbeitrag · Bilanz
Rückstellung für nicht genommene Urlaubstage finanzamtskonform bilden
von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Nehmen Ihre Mitarbeiter die Urlaubstage im laufenden Jahr nicht vollständig in Anspruch, ist dies zunächst für Ihren Vermittlerbetrieb vorteilhaft. Denn es steht eine höhere Arbeitsleistung zur Verfügung, regelmäßig schlägt sich dies auch im Gewinn nieder. Doch im Folgejahr muss der Alturlaub regelmäßig genommen werden. Dies belastet den Gewinn. Um entsprechende Gewinnverschiebungen zu minimieren, ist für nicht genommene Urlaubstage eine Rückstellung zu bilden. VVP erläutert Ihnen die konkreten Rahmenbedingungen anhand eines Beispiels. |
Zwei Ermittlungsmöglichkeiten für die Rückstellung
Haben Ihre Mitarbeiter ihren Jahresurlaub nicht oder nicht vollständig im laufenden Geschäftsjahr genommen, besteht für Sie ein Erfüllungsrückstand. Da Sie jedoch nicht wissen, ob und wann Ihre Mitarbeiter den Resturlaub verbrauchen, liegt eine ungewisse Verbindlichkeit vor. Daraus resultiert die Verpflichtung, zum Ende des Geschäftsjahrs eine Urlaubsrückstellung zu bilden.
1. Individualberechnung
Grundsätzlich ist die Urlaubsrückstellung als Individualberechnung für jeden einzelnen Mitarbeiter zu ermitteln. Dabei müssen die auf den jeweiligen Mitarbeiter entfallenden Urlaubstage und anfallenden Aufwendungen konkret berechnet werden. Diese Variante ist insbesondere dann von Vorteil, wenn Sie die Rückstellung möglichst genau ermitteln möchten und im Idealfall über wenige Mitarbeiter verfügen.
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