· Fachbeitrag · Bilanz
Rückstellungen (Teil 1): Grundlagen, steuerlicher Rahmen, Bildung, Auflösung sowie Vorteile
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Viele Vermittler stehen vor Bilanzierungsfragen. Sind Rückstellungen zu bilden? Wofür? In welcher Höhe? Und worin besteht eigentlich der Vorteil? VVP nimmt das zum Anlass, die wichtigsten Rückstellungen für Vermittler in einer Serie grundlegend zu analysieren und praxisgerecht mit Berechnungsbeispielen aufzubereiten. In diesem ersten Teil geht es um die Frage, worin der Vorteil von Rückstellungen besteht und wie diese zu bilden und aufzulösen sind. |
Grundlagen für Rückstellungen
Mit Ablauf eines Geschäftsjahrs ist der Jahresabschluss und damit die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung zu fertigen. Dabei ist der Gewinn zu ermitteln, der auf das abgelaufene Geschäftsjahr entfällt. Auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Zahlung kommt es gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB anders als bei einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nicht an. Zudem sind nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Deshalb muss jeder Vermittler diese Risiken durch die Bildung von Rückstellungen in der Bilanz abbilden. Bei einer Rückstellung handelt es sich also um einen passiven Bilanzposten, der das Kapital des Vermittlers wie eine laufende Ausgabe mindert. Wird eine Rückstellung gebildet, reduziert sich daher auch der ausgewiesene Gewinn; die Steuerbelastung sinkt.
Wichtig | Durch Rückstellungen werden künftig erwartete Ausgaben einem bereits abgelaufenen Wirtschaftsjahr gewinnmindernd zugeordnet. Sie belasten also das Jahr, in dem die Zahlungspflicht dem Grunde nach entstanden ist. Auf den genauen Zahlungszeitpunkt kommt es nicht an.
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