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  • · Fachbeitrag · Bilanz

    Rückstellungen (Teil 3): Rückstellung für die Nachbetreuung abgeschlossener Versicherungen

    von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

    | Viele Vermittler stehen vor Bilanzierungsfragen. Sind Rückstellungen zu bilden? Wofür? In welcher Höhe? Und worin besteht eigentlich der Vorteil? VVP nimmt das zum Anlass, die wichtigsten Rückstellungen für Vermittler in einer Serie grundlegend zu analysieren und praxisgerecht mit Berechnungsbeispielen aufzubereiten. In Teil 3 der Beitragsreihe zeigt VVP anhand eines Musterbeispiels, wie für die künftig anfallende Vertragsnachbetreuung bereits jetzt eine gewinnmindernde Rückstellung gebildet wird. |

    Rückstellung für die Vertragsnachbetreuung

    Die Vertragsnachbetreuung trifft jeden Versicherungsvermittler ‒ sei es durch Änderung einer Adresse oder Bankverbindung, durch eine Besprechung mit dem Versicherungsnehmer oder die Beantwortung auftretender Fragen. Dass für diese Aufwendungen der Vertragsnachbetreuung eine Rückstellung gebildet werden kann, ist von der Rechtsprechung geklärt (BFH, Urteil vom 28.07.2004 (Az. XI R 63/03, Abruf-Nr. 043010).

     

    Die wesentlichen Grundsätze zum Ansatz und zur Bewertung der Rückstellung hat die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben vom 20.11.2012 (Az. IV C 6 ‒ S 2137/09/10002, Abruf-Nr. 123529) veröffentlicht. Dabei hat sie hohe Hürden aufgestellt, damit die Rückstellung nicht zur einfachen Verschiebung von Aufwand genutzt werden kann. Deshalb kommt es für die Bildung der Rückstellung in erheblichem Maße darauf an, dass sämtliche Aufzeichnungen vertragsbezogen geführt werden. Sie müssen so konkret und spezifiziert sein, dass eine angemessene Schätzung der Höhe der zu erwartenden Betreuungsaufwendungen sowie des Zeitraums bis zum Beginn der erstmaligen Durchführung von Betreuungsmaßnahmen möglich ist.