· Fachbeitrag · Dienstwagen
Mitarbeiter lädt Dienstwagen an privater Wallbox: Können Sie Auslagen steuerfrei ersetzen?
| Mitarbeiter, denen Sie einen (Hybrid-)Elektro-Dienstwagen zur Verfügung gestellt haben, laden ihn oft zuhause über eine private Wallbox. In dem Fall stellt sich die Frage, ob und wie Sie die Kosten als Auslagenersatz steuerfrei erstatten können. VVP stellt Ihnen die beiden denkbaren Erstattungsmodelle vor. |
Variante 1: Auslagenersatz in Höhe der Monatspauschalen
Die erste Variante besteht darin, dass Sie dem Mitarbeiter monatlich einen pauschalen Auslagenersatz zahlen, mit dem sämtliche Kosten für den Ladestrom abgegolten sind. Das BMF lässt für die steuer- und beitragsfreie Erstattung gemäß § 3 Nr. 50 EStG in der Zeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2030 die nachfolgenden Monatspauschalen zu (BMF, Schreiben vom 29.09.2020, Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10009 :004, Abruf-Nr. 218087, dort Rz. 24 bis 26):
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1. | Mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: |
| 30 Euro für Elektrofahrzeuge |
| 15 Euro für Hybridelektrofahrzeuge |
2. | Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber: |
| 70 Euro für Elektrofahrzeuge |
| 35 Euro für Hybridelektrofahrzeuge |
Wichtig | Als zusätzliche Lademöglichkeit in Ihrem Büro gilt der Stromanschluss auf Ihrem Betriebsgelände sowie auch eine Stromtankkarte zum Aufladen bei einem Dritten, die Sie Ihrem Mitarbeiter überlassen. |
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