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  • 25.10.2024 · Nachricht · E-Rechnung

    Keine E-Rechnung für Provisions-/Courtageabrechnungen

    | Der Umsatz aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler ist gemäߧ 4 Nr. 11 UStG umsatzsteuerfrei. Deshalb besteht nach § 14 Abs. 2 S. 2 UStG keine Verpflichtung zur Nutzung der E-Rechnung. Damit kann die Provisions-/Courtageabrechnung ab 2025 und auch ab 2027 exakt so vorgenommen werden, wie es auch bisher der Fall war. Der Beitrag in VVP 10/2024, Seite 15 kam zu einem anderen Schluss und war nicht richtig. Die Redaktion von VVP bittet, das Versehen zu entschuldigen. |