28.09.2022 · Nachricht · Einkommensteuer
Sparmodell „Leasing von Betriebs-Pkw“: BFH lässt die Luft raus
| Bei Unternehmern, die ihren Gewinn nach der Vier-Drei-Rechnung ermitteln, war ein Steuersparmodell besonders beliebt: Man least ein Betriebsfahrzeug, leistet eine hohe Sonderzahlung und ermittelt den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung nach der Ein-Prozent-Regelung. Wegen der Kostendeckelung fällt der geldwerte Vorteil dann gering aus. Das Modell ist aber Geschichte. Der BFH hat nämlich entschieden, dass die Leasingsonderzahlung periodengerecht auf die Nutzungszeiträume zu verteilen ist. |
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