16.09.2021 · Nachricht · Einkommensteuer
Sterbegeldversicherung: Beerdigungskosten als Erbfallkosten?
| Beerdigungskosten sind, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden, nicht als Erbfallkosten abzugsfähig, wenn der Erblasser den Versicherungsanspruch zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat Dies hat das FG Münster in zwei Verfahren entschieden. |
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