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BSG stellt klar: Kein höheres Elterngeld bei Arbeitslosigkeit
| Einer schwangeren Frau steht kein höheres Elterngeld zu, wenn sie im Bemessungszeitraum arbeitslos war und ihren bisherigen Beruf schwangerschaftsbedingt nicht wieder aufnehmen konnte. Vielmehr kommt die Gewährung eines höheren Elterngelds nur in Betracht, wenn Ursache des geringeren Erwerbseinkommens eine schwangerschaftsbedingte Erkrankung war. Das hat das BSG klargestellt und damit eine Entscheidung des LSG Niedersachsen-Bremen kassiert ( BSG, Urteil vom 09.03.2023, Az. B 10 EG 1/22 R, Abruf-Nr. 234380 ). |
Quelle: ID 49417611