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  • 14.11.2024 · Nachricht · Erbschaftsteuer/Sterbegeldversicherung

    BFH: Von Sterbegeldversicherung getragene Bestattungskosten sind als Erbfallkosten abzugsfähig

    | Leistungen aus einer Sterbegeldversicherung, die der verstorbene Erblasser bereits zu Lebzeiten an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hat, erhöhen als Sachleistungsanspruch der Erben den Nachlass. Das hat der BFH entschieden. Das Gute an der Entscheidung ist: Im Gegenzug sind die Kosten der Bestattung in vollem Umfang als Nachlassverbindlichkeiten steuermindernd zu berücksichtigen. |